Freitag, 17. Juni 2011

Mein 12SA - Ausschlüsse zwischen Fahrstraßen

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Der Verschlussplan zeigt, dass viele der Fahrstraßen gegeneinander ausgeschlossen sein sollen. Die gleichzeitig zulässigen Paare von Fahrstraßen sind:
  • Li-E1 und Re-A1 (Durchfahrt von Links nach Rechts auf Gleis 1)
  • Re-E1 und Li-A1 (Durchfahrt von Rechts nach Links auf Gleis 1)
  • Li-A1 und Re-A2 sowie Li-A2 und Re-A1 (Ausfahrten nach Links und Rechts aus verschiedenen Gleisen – z.B. nach einer Zugkreuzung)
und auch – betrieblich kaum sinnvoll, aber sicherungstechnisch problemlos –
  • Li-A1 und Re-A1 sowie Li-A2 und Re-A2 (Ausfahrten nach Links und Rechts aus dem gleichen Gleis)
Die Ausschlüsse aller anderen Kombinationen erfolgen über drei Möglichkeiten:

(a) einfacher Fahrstraßen-Ausschluss, indem zwei Fahrstraßen auf derselben Fahrstraßenstange liegen;
(b) besonderer Fahrstraßen-Ausschluss, wo eine spezielle Mechanik das Einlegen der zwei Fahrstraßen verhindert;
(c) eine Spezialität dieses Stellwerks: Kein Ausschluss der Fahrstraßen, aber Ausschluss des Freistellens eines der beiden Signale.

Prinzipiell gibt es noch eine vierte Möglichkeit:

(d) Zwei Fahrstraßen schließen sich aus, weil ein Stellelement (i.d.R. eine Weiche) für die Fahrstraßen in verschiedenen Stellungen sein muss. Das trifft bei diesem Stellwerk nur für die Paare E1/E2 und A1/A2 (jeweils auf beiden Seiten) zu – diese Paare schließen sich allerdings schon aufgrund von (a) aus.

Eine kurze Überlegung macht klar, wieso man nicht auf eine Fahrstraßenstange Einfahrt und Ausfahrt desselben Gleises gelegt hat: Das würde natürlich "besondere Ausschlüsse" sparen, weil dann viele Fahrstraßen auf verschiedenen Stangen durch (d) sowieso ausgeschlossen wären. In anderen Stellwerksbauarten wie der Bauart 5007 oder den elektromechanischen Typen 42733 und EM55 war das ja durchaus die Regel. Was spricht dagegen? Ganz einfach: Wenn zwei Fahrstraßen für dasselbe Signal auf verschiedenen Fahrstraßenstangen liegen, dann ist eine mechanische "Oder-Konstruktion" nötig – es muss ja der Signalverschluss aufgehoben werden, wenn die eine oder die andere Fahrstraßenstange aus der Grundstellung bewegt wird. Beispiele dafür sind der "Neutralschieber" des 5007 oder Gruppenverschluss und Gruppenantrieb beim deutschen Einheitsstellwerk. Solche Oder-Konstruktionen sind aber zuverlässig nur aufwendig zu konstruieren – daher ist die hier gewählte Aufteilung tatsächlich die einfachere! (Mir ist vollkommen unbekannt, ob es 12SA-Stellwerke mit mehr als 4 Fahrstraßenschubstangen gab; und ob dafür eine solche "Oder-Konstruktion" existiert hat. Ich bezweifle es aber stark).

Sehen wir uns aber nun die "besonderen Ausschlüsse" an: Mein Stellwerk hat drei davon, mit zwei verschiedenen Bauarten. Der einen Bauart sind wir schon bei der Beschreibung des Weichhebelverschlusses begegnet – hier ist noch einmal das Bild:


Bei eingelegter Fahrstraße wird der Verschluss um ca. 45 Grad gekippt:


Von unten gesehen sieht das dann so aus:


Auf den Fahrstraßenstangen befinden sich Anschläge, die nun verhindern, dass sich die Stangen gegen die nach oben weisenden Haken verschieben können. Auf dem folgenden Bild (des anderen, baugleichen besonderen Verschlusses) sieht man einen solchen Anschlag:


Je nachdem, wo die Anschläge angebracht werden, ergeben sich die gegenseitigen Ausschlüsse der beteiligten Fahrstraßen.

Der dritte besondere Verschluss – er dient zum Ausschluss von Gegeneinfahrten – ist von einer etwas anderen Bauart: Über einen Stift kippt die zweite Fahrstraßenstange eine Verschlussscheibe:


Diese Verschlussscheibe liegt vor der ersten Fahrstraßenstange:


In gekippter Lage verhindert sie mit Hilfe einer Ausnehmung samt passendem Stift, dass eine feindliche Fahrstraße eingelegt wird:


Umgekehrt legt das Verschieben der vorderen Fahrstraßenstange die Verschlussscheibe in ihrer Stellung fest, sodass ihr Kippen verhindert wird und damit auch, dass zugleich die hintere Fahrstraßenstange verschoben wird:


Es ist aber offensichtlich, dass diese andere Bauart genau das gleiche leistet wie die erste.

Unsere Liste der Verschlussmöglichkeiten können wir um eine weitere Möglichkeit erweitern – sie ist nun:

a. Verschlussstück gegen Sperrgewichtshebel (Weichenhebel) bzw. Sperrbalken (Riegelhebel)
b. Stellungsprüfer gegen Kettenrolle (Weichenhebel)
c. Verschlussstück-Haken gegen Hebelrolle (Riegelhebel)
d. Rückhaltung gegen Hebelrollen-Nase (Signalhebel für Einfahrsignale)
e. Besonderer Verschluss gegen Anschlag (Fahrstraßenstangen)

Nächstes Posting zu meinem 12SA: Elektrischer Fahrstraßenverschluss.

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