Montag, 18. Juni 2012

Was ist eigentlich ein "elektromechanisches Stellwerk"?

In einem Posting im EBFÖ hat "Signalmeister" folgende interessante Frage und Kritik zu einigen Bildunterschriften in meine Postings über das EM55 in Hadersdorf und das "212" in Fels angebracht:
So erschließt sich mir beim Überfliegen der Bildunterschriften zB nicht, warum die Anlage in Fels elektromechanisch sein soll, und daß bei einem EM55 die Fahrstraße mechanisch festgelegt wird.
Ich finde das zwei ziemlich interessante Fragen. Die ganz kurzen Antworten drauf sind:
  • Die Anlage in Fels kann kein elektromechanisches Stellwerk sein, weil es die Bezeichnung "elektromechanisches Stellwerk" bei den ÖBB nicht mehr gibt. Sie ist ein Reihenstellwerk.
  • Die 30-Grad-Stellung beim EM55 in Hadersdorf ist ein Verschluss, keine Festlegung (das habe ich unter den Bildern korrigiert). In Bezug auf die meisten Stellelemente ist dieser Verschluss bei diesem Stellwerk tatsächlich elektrisch, daher sollte ich den Begriff "mechanisch" weglassen.
Also hab ich mich in beiden Punkten geirrt. Hab ich? Nach meinem Wissen ist die Sache nicht ganz so einfach.

Zur ersten Frage: Wenn man nicht, wie die ÖBB, den Begriff "elektromechanisches Stellwerk" vollkommen verbannt, sondern – wie ich – weiterverwenden will, dann muss man zumindest eine grobe Definition davon haben, was man damit meint. Den Begriff "elektromechanisches Stellwerk" gab es lange ja gar nicht, sie hießen "Kraftstellwerke", und damit gemeint waren Stellwerke, wo zur Umstellung der Stellelemente (i.w. Weichen und Signale) nicht die Arbeit des Bedieners, sondern eine "technische Kraft" (bei uns immer Elektrizität) verwendet wird.
Bei jenem Teil der Stellwerkstechnik, wo es um Verschlüsse und Festlegungen geht, war andererseits schon seit langem eine Mischung aus Mechanik und Elektrizität im Einsatz – eine elektrische Festlegung von Stellwerkselementen erfolgt ja auch in fast allen mechanischen Stellwerken über Blockfelder -, sodass es bezüglich der Verschluss- und Festlegeaufgaben keine Unterscheidung in "elektrische" und "nicht elektrische" Stellwerken gibt (aber natürlich in "rein elektrische" und "gemischt mechanisch elektrische" – kommt sofort).
Als dann die ersten Stellwerke entwickelt wurden, bei denen auch alle Verschlussaufgaben rein elektrisch erfolgten (bis auf, nun ja, so Kleinigkeiten wie Stützrelais), trennte man die Bezeichnungen in
  • "elektromechanische Stellwerke" = jene Stellwerke, wo für die Stellelemente Elektrizität verwendet wird, aber viele Verschlussaufgaben (konzeptuell) mechanisch wahrgenommen werden; und
  • "Drucktastenstellwerke" oder "Relaisstellwerke" = jene Stellwerke, wo sowohl für die Stellelemente als auch die Verschlussaufgaben Elektrizität verwendet wird.
Daneben blieben natürlich noch immer die
  • "mechanischen Stellwerke", wo die Stellelemente weiterhin durch Arbeit des Bedieners umgestellt werden.
Allerdings steht nirgends, dass ein Stellwerk nach mehreren Umbauten oder Ergänzungen nicht einen beliebigen Mischmasch dieser Techniken verwenden kann. Und spätestens seit der Einführung der Lichtsignale sind diese "Stellelemente" ja immer elektrisch "angetrieben", sodass eigentlich die meisten "mechanischen" Stellwerke nach meinen obigen Beschreibungen "teil-elektromechanische" Stellwerke geworden sind. Darüberhinaus kann man ein "mechanisches Stellwerk" durch elektrisch angetriebene Weichen ergänzen (was z.B. während Umbauten oft passiert ist), und dann wird ein solches Stellwerk noch "elektromechanischer".

Und spätestens bei der Bauart "212" ist diese Entwicklung zum Abschluss gekommen: Dort sind alle Stellelemente elektrisch gestellt. Daher bezeichne ich so ein Stellwerk als ebenfalls "elektromechanisch".

Meiner Argumentation muss man nicht folgen. Man kann den Begriff "elektromechanisch" auch an anderen Eigenheiten eines Stellwerks festmachen, z.B. ob (ursprüngliche) Aufbau der Bedienungseinrichtung in Lehrbüchern oder Unterlagen als solches bezeichnet wird (dann gehören dazu nur die Bauarten EM55, K47 und 42733 sowie einige aus Deutschland übernommene Bauarten, die nur in wenigen Exemplaren in Österreich standen). Oder man zieht typische Schaltungsteile dafür heran, wie die ursprüngliche Vierdraht-Weichenschaltung. Oder sonstwas.

Und es geht gleich weiter mit der zweiten Frage: Ist der Verschluss bei der 30-Grad-Stellung in Hadersdorf ein mechanischer?

Zuerst einmal: Wäre das Stellwerk ein Hadersdorf ein EM55, wo auch die Weichen über "Schalter" [siehe Anm. unten] gestellt werden (ein Beispiel für so ein Stellwerk sieht man hier), dann wäre der 30-Grad-Verschluss auf jeden Fall ein mechanischer. Ich zitiere – weil ich grad nichts anderes in Reichweite habe – das DB-Fachbuch "Das elektromechanische Stellwerk" von 1976 (3.Auflage), S.78:
"[...] so ist [...] durch Freibewegbarkeit des Fahrstraßensignalhebels bis 30° wenigstens ein mechanisches Verschließen der Fahrstraße gewährleistet." (meine Hervorhebung)
Mechanisches Verschließen bedeutet hier, dass das mechanische Verschlussregister ein Umstellen von Weichen verhindert, was durch das Zusammenwirken der Fahrstraßenschubstangen samt ihren Verschlusselementen und der besonders geformten Schalterachsen erreicht wird. Also gibt es bei elektromechanischen Stellwerken prinzipiell eine mechanischen Verschluss – deshalb haben sie ja eben das "mechanisch" im Namen.

In Hadersdorf allerdings gibt es (außer für drei Sperrschuhe) gar keine Weichenschalter mehr! Stattdessen ist ein Weichenselbstlauf in der 30°-Stellung und eine Gleisbildbedienung für die Einzelstellung vorgesehen. Weichen können also gar nicht mehr mechanisch verschlossen werden, sondern werden – wie bei einem DrS-Stellwerk – elektrisch verschlossen! – mit Ausnahme der drei Sperrschuhe in Etsdorf und, darüberhinaus, dem gegenseitigen Ausschluss von Fahrstraßen, der weiterhin (auch) mechanisch erfolgt.

Ich meine allerdings, dass trotzdem jeder diesen 30-Grad-Verschluss weiterhin den "mechanischen Verschluss" nennen würde, weil er "eben schon immer so hieß" und wegen der nicht so unwesentlichen Ausnahmen aus dem letzten Absatz. Aber da kann man sicher anderer Meinung sein.

Man kann sich zuletzt – und das schließt den Kreis zur ersten Frage – überhaupt die Frage stellen, ob das Stellwerk in Hadersdorf nach der neuen Definition ein Reihen- oder ein Gleisbildstellwerk ist. Ich kenne die genaue Definition eines "Reihenstellwerks" bei der ÖBB nicht, es wird aber wohl wesentlich dafür sein, dass die Bedieneinrichtungen für Stellelemente in einer Reihe angeordnet sind. Das trifft aber auf Hadersdorf so nicht mehr zu: Diese Bedieneinrichtungen sind für fast alle Stellelemente, nämlich die Weichen und Signale, im Gleisbild platziert! Nur die "Fahrstraßenelemente" liegen noch in einer Reihe – aber Fahrstraßen sind keine Stellelemente. Man müsste dann das EM55 in Hadersdorf als "Gleisbildstellwerk mit mechanischem Fahrstraßenausschluss" bezeichnen; und sich die Formulierung "mechanischer Verschluss in der 30-Grad-Stellung" doch verkneifen, aber "mechanischer Ausschluss in der 30-Grad-Stellung" wäre dann noch sinnvoll.

Interessant, interessant. Ich werde (weiterhin) versuchen, möglichst  genau mit meinen Begriffen zu sein: Aber im Eifer des Gefechts, oder eben weil es manchmal gar nicht so einfach ist, werden sich immer wieder Formulierungen einschleichen, die man weniger oder eben auch mehr hinterfragen kann.

[Anm.] Die Stellelemente an elektromechanischen Stellwerken werden m.W. in Österreich und der Schweiz als Schalter, in Deutschland als Hebel bezeichnet.

P.S. Weil Blogs ja auch was sehr Persönliches sind, finde ich, dass ein Verweis auf meine Vorstellung hier vielleicht wieder mal am Platze ist; oder, um's mit den Worten von "Signalmeister" zu sagen, die ich mir hier ausborge: "Es handelt sich hier um die persönliche Meinung des Verfassers, der sich hobbymäßig damit befasst hat".

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